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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Volkshochschule Schramberg ist eine öffentliche Einrichtung der Erwachsenenbildung der Stadt Schramberg. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlicher Natur. Es gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, sofern im Programmheft nichts anderes bestimmt ist.
Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.

1. Teilnahmeberechtigung
An den Veranstaltungen der vhs kann grundsätzlich jedermann teilnehmen. Ist die Teilnahme von besonderen Voraussetzungen abhängig, wird dies in der Ausschreibung vermerkt.

2. Mindestteilnehmerzahl / Durchführung der Veranstaltungen
Die Durchführung von Veranstaltungen ist in der Regel von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig. Ein Anspruch auf die Durchführung von Veranstaltungen besteht nicht. Die vhs ist nicht verpflichtet, Veranstaltungsangebote anzunehmen und umzusetzen. Sie behält sich vor, bei sachlich gerechtfertigen Gründen Veranstaltungen zu stornieren, zu verändern bzw. abzubrechen.

3. Anmeldung
Zu den Veranstaltungen der vhs – ausgenommen Vorträge - ist eine Anmeldung bei den Anmeldestellen erforderlich. Dieses sind der Bürgerservice im Rathaus, das Bürgerbüro Sulgen und die Geschäftsstelle der vhs. Anmeldungen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, oder Online erfolgen. Bei allen Anmeldeformen wird ein SEPA-Lastschriftmandat mit Originalunterschrift benötigt. Mit der Annahme der Anmeldung zu einer Veranstaltung durch die vhs bzw. der og. Anmeldestellen kommt ein Vertrag zwischen Teilnehmende und der vhs Schramberg zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Eine Benachrichtigung durch die vhs erfolgt nur, wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder nicht zustande kommt.

4. Rücktritt / Kündigung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bis zum angegebenen Anmeldeschluss bzw. Rücktrittstermin bei der Geschäftsstelle der vhs möglich. Eine Kündigung des Vertrags wegen Mängeln in der Durchführung einer Veranstaltung ist nur dann möglich, wenn die Mängel so gravierend sind, dass sie die Erreichung des Veranstaltungsziels nachhaltig gefährden. Bevor die Kündigung gültig ist, muss der vhs Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu mindern oder zu beseitigen. Die vhs kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen sachlich gerechtfertigten Gründen eine Veranstaltung absagen und damit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle werden geleistete Zahlungen erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleiter, insbe-sondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulierendes Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter, gegenüber Teilneh¬mern oder Beschäftigten der vhs,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die vhs Teilnehmende auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt

5. Entgelte
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der vhs werden Entgelte erhoben, die in der Ausschreibung angegeben sind. Bei Unterschreitung der dem Entgelt zu grunde liegenden Mindestteilnehmerzahl entscheidet die Leitung der Volkshochschule im Einzelfall, ob der Kurs trotzdem durchgeführt wird und zu welchen Konditionen. Die Entgelte werden mit der Anmeldung an der Veranstaltung fällig. Die Teilnehmenden verpflichten sich, der vhs ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. In Ausnahmefällen ist auch Barzahlung möglich. Kann eine Abbuchung nicht erfolgen bzw. erfolgt eine Rückbelastung, haben Teilnehmende neben dem Veranstaltungsentgelt die zusätzlich anfallenden Kosten zu tragen. Bei Vorträgen wird das Entgelt in der Regel vor Beginn der Veranstaltung in bar erhoben.

5.1 Entgeltermäßigung
Ermäßigten Eintritt bei Vorträgen erhalten: Schwerbehinderte, Bezieher von ALG II, Studenten, Teilnehmende an Freiwilligendiensten, Auszubildende und Schüler jeweils gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises.

Das Veranstaltungsentgelt bei Kursen aus dem Fachbereich 4 und 5 kann bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung über den Erhalt von Arbeitslosengeld II oder laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SBG XII um 25 % ermäßigt werden. Ein entsprechender Antrag kann nur bei der Geschäftsstelle der vhs gestellt werden. Für Integrationskurse gelten besondere Bestimmungen.

5.2 Sonstige Entgelte
Für sonstige Leistungen (z.B. Durchführung von Prüfungen) wird zur Kostendeckung ein gesondertes Entgelt erhoben, sofern im Programmheft nichts anderes bestimmt ist.

5.3 Entgelte bei Rücktritt oder Kündigung
Bei einem fristgerechten Rücktritt nach Ziff. 4 wird kein Entgelt erhoben.

Bei Kursen in den Fachbereichen „Gesundheit“ oder „Sprachen“, die zehn und mehr Termine umfassen, ist ein Rücktritt bis spätestens zum im Programmheft angegebenen Rücktrittstermin möglich. Die Kursgebühren werden in voller Höhe erstattet, sofern der Rücktritt rechtzeitig und schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle erklärt wird.

Müssen Kursteilnehmende im Härtefall den Kurs abbrechen, wird die Kursgebühr gegen Vorlage eines Attestes o. ä. anteilig erstattet.

6. Haftung
Die vhs behält sich aus organisatorischen oder technischen Gründen notwendige Änderungen der Kurstermine, der Veranstaltungsorte oder den Ersatz der Kursleiter vor. Eine Haftung ist bei Schädigungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit auf einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz beschränkt, bei sonstigen Schäden kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Teilnehmende für mitgebrachte Gegenstände oder Fahrzeuge selbst Sorge zu tragen haben, Sicherungsmaßnahmen gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl werden durch die Stadt Schramberg nicht getroffen. Bei Reisen tritt die vhs lediglich als Vermittler im Sinne des Reisevertragsrechtes auf.

7. Hausordnung
Mit Vertragsabschluss verpflichten sich die Teilnehmenden, die Hausordnungen der jeweiligen Unterrichtsstätten zu beachten. Dies gilt insbesondere für das Rauchverbot.

8. Datenschutz
Die Teilnehmenden sind mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Auf Verlangen erhält der Betroffene Auskunft über die gespeicherten Daten. In regelmäßigen Abständen werden die Datenbestände auf nicht mehr benötigte Daten untersucht und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht.

(Stand: 01.02.2023)

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