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Allgemeine Ermäßigungen

Ermäßigten Eintritt bei Vorträgen erhalten: Schwerbehinderte, Bezieher von ALG II, Studenten, Teilnehmer an Freiwilligendiensten, Auszubildende und Schüler jeweils gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises.

Das Veranstaltungsentgelt bei Kursen aus dem Fachbereich 4 und 5 kann bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung über den Erhalt von Arbeitslosengeld II oder laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SBG XII um 25 % ermäßigt werden. Ein entsprechender Antrag kann nur bei der Geschäftsstelle der vhs gestellt werden. Für Integrationskurse gelten besondere Bestimmungen.

Kurse für Kinder und Jugendliche, sowie Kurse für Menschen mit und ohne Behinderung  sind bereits ermäßigt.

Bezuschussung von Gesundheitskursen durch die Krankenkassen

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat sich die Bezuschussung von Gesundheitskursen geändert.

Die bundesweiten Richtlinien der Krankenkassen beinhalten eine Vielzahl von Kriterien, so dass nur ein Teil der vhs-Kurse bezuschussungsfähig ist. Generell gilt: Pro Versichertem und Kalenderjahr werden maximal 2 Kurse bezuschusst, wenn Sie als Teilnehmer/in mindestens  zu 80 % anwesend waren.

Durch die neuen Rahmenbedingungen fallen viele Kurse, die die Kriterien nicht erfüllen, aus der Bezuschussung. Dabei sind auch Kurse und Kursleitungen betroffen, die bereits langjährig bezuschusste Kurse angeboten haben, nun aber nicht mehr den Prüfkriterien des Leitfadens Prävention der Krankenkassen entsprechen und durch das Online-Prüfverfahren der Zentralen Prüfstelle Prävention abgelehnt wurden, das keinerlei Ausnahmen zulässt. Die AOK und die SBK prüfen selbst und kommen in Einzelfällen auch zu anderen Ergebnissen, so dass es hier Unterschiede in der Bezuschussung geben kann.

Wir sind an der Kursbezuschussung der Teilnehmer/innen sehr interessiert. Aufgrund des neuen zentralen Anerkennungsverfahrens und der veränderten Rahmenbedingungen ist die Anzahl der bezuschussungsfähigen Kurse zurückgegangen. Bei Fragen zur Bezuschussungspraxis wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Wir als Volkshochschule haben darauf leider nur bedingt Einfluss.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Kurswahl:
Alle Kurse und KursleiterInnen an der Volkshochschule Schramberg sind qualitätsgesichert. Wichtiger als ein Zuschuss der Krankenkasse ist, dass der Kurs Ihre Gesundheit fördert.